Archiv Melsungen

Die Verkoppelung oder Flurbereinigung in Röhrenfurth Teil 2

Das wichtigste Ergebnis der Flurbereinigung aber war, daß die neuen Äcker und Wiesen beim Tode des Besitzers nicht mehr geteilt wurden, bzw. bei dem Verkauf eines Bauernhofes nur noch in wirtschaftlich vertretbaren Größen veräußert werden durften. Der Haupterbe zahlte den Anteil der Miterben in Bargeld aus, oder sie erhielten, wenn ein Acker oder eine Wiese in unmittelbarer Nähe des Dorfes lag, einen Bauplatz, um darauf ein Häuschen bauen zu können. Die Verkoppelung erleichterte auch den Übergang von der Dreifelderwirtschaft zur Intensivwirtschaft, denn jeder Besitzer eines Ackers war frei in der Entscheidung, was er anbauen wollte, und nicht wie früher abhängig vom guten Willen der Grundstücksnachbarn. Die Anbauflächen waren überschaubar geworden, und das Melsunger Wochenblatt verlor einige Anzeigenkunden, die hin und wieder Inserate mit dem sinngemäßen Inhalt: ,,Derjenige, der auf meinem Akker auf dem Giesenstück Kartoffeln gesetzt hat, soll sich umgehend bei mir melden (Name und Anschrift des Besitzers)" aufgegeben hatten. Es hatte Bauernhöfe gegeben, die 200 und mehr Parzellen in und auch außerhalb der Röhrenfurther Gemarkung bewirtschafteten. Da waren Verwechselungen schon möglich.

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