Archiv Melsungen

Die Verkoppelung oder Flurbereinigung in Röhrenfurth Teil 1

Der Ausschnitt aus der Flurkarte ,,In der Heege" macht deutlich, daß eine Bereinigung dieses Zustandes seit langem notwendig geworden war. Diese, im Volksmund "Handtücher" genannten Äckerchen konnten, auch mit dem besten Willen der Beteiligten, nicht wirtschaftlich genutzt werden. Die wenigen vorhandenen schmalen Wege erschwerten den Zugang, teilweise mußte einer über das Eigentum des anderen fahren oder gehen, jedoch nur dann, wenn es abgeerntet war. Das führte zu Verzögerungen bei der Ernte, in ungünstigen Jahren sogar zu erheblichen Qualitätsminderungen. Ärger und Streit waren alltäglich, besonders dann, wenn der Nachbar glaubte, seine Ackergrenze sei „verschoben" worden. Böse Zungen hatten behauptet: "Gutt geackert, gett en halwes Schwinn". Was nicht ganz von der Hand zu weisen war, denn wer -nach der Salamitaktik- jedes Jahr nur ein wenig zulegte, konnte eine Metze voll mehr ernten. Heute sind hierfür eher die Feldwege als die Äcker des Nachbarn geeignete Objekte.
Die als Beispiel angezogene ,,Heege" war 1615, wie aus der alten Karte zu ersehen ist, noch Wald, steinig und trocken. Der Bevölkerungszuwachs und die Hungerjahre nach dem Siebenjährigen Kriege zwangen jedoch dazu, auch solche Flächen zu roden und urbar zu machen. In Röhrenfurth waren das, neben der zum landgräflichen Forst gehörende Heege, noch das Gelände unterhalb der Steinwelle, ebenfalls unter landgräflicher Verwaltung, sowie die Breitenbachstriescher, die als Gemeindehute diente. So hatten am 8. Oktober 1816 insgesamt 35 Röhrenfurther und 6 Empfershäuser Einwohner die ,,Concession" zum Roden von "70 Acker Rottland am sogenannten Morgenland, Milsunger Forstes" (der größte Teil der jetzigen Flur ,,die Heege") erhalten. Dieses Rottland war nun "stellbar" (zehntpflichtig) geworden und sollte in Erbleihe übergeben werden. Der "Zehnte" betrug 3 Metze Hafer, Caßeler Maaß pro Akker und Jahr, sowie 3 Metze Hafer, Caß. Mß. zum,,Weinkauf" (Gebühr für den Vertragsabschluß). Am 14. August 1839 erhielten dann alle Beteiligten den Erbleihvertrag.
Die Verkoppelung begann im Jahre 1892 zunächst mit der Bestandsaufnahme aller in der Gemarkung Röhrenfurth liegenden Grundstücke, einschließlich der Parzellen im Dorf selbst. Das Ergebnis dieser Aufnahme waren insgesamt 1636 Parzellen mit rd. 353 ha Gesamtfläche. Davon wurden 303,7 ha zur Flurbereinigung zugelassen. Der Rest waren die Flächen der Dorfgrundstücke, der öffentlichen Wege und Straßen, der Fulda und der Eisenbahn.
Die Äcker, Wiesen, Hüten und Waldgrundstücke waren bei der Bestandsaufnahme nach Eigentümern aufgeschlüsselt und in Bonitätsklassen von I—X eingeteilt worden. Man konnte daher genau feststellen, wie groß das Eigentum jedes einzelnen Einwohners war und in welche Güteklassen es die Schätzungskommission eingeordnet hatte. Dies war für die Neuverteilung des Besitzes besonders wichtig, denn es sollte unbedingt vermieden werden, daß einige wenige die guten Böden erhielten, die anderen dafür die schlechten, eine fast unlösbare Aufgabe für die Verantwortlichen. Und es gab -wie von unseren Eltern und Großeltern berichtet- Ärger und Verdruß im Übermaß, selbst an Bestechungsversuchen soll es nicht gefehlt haben, um seinen Vorteil zu wahren; die Mitglieder der Kommission waren aber, wie man erzählt, sehr korrekt. Die Herren bemühten sich nach besten Kräften, die ihnen gestellte Aufgabe zu lösen. Es mußten wirtschaftliche Flächen geschaffen, mehr und breitere Wege zu und zwischen den Äckern und Wiesen angelegt und bestehende schmale Zufahrten eingezogen werden. Bei den Vermessungsarbeiten wurden unzählige, neue Grenzsteine gesetzt. Die Hauptwege mußten befestigt, die eingezogenen gerodet und ein Teil der von den Viehhufen tief ausgetretenen Triften aufgefüllt werden. Die Verkuppelung brachte für mehrere Jahre Arbeit, die sich aber, als sie 1898/99 beendet war, für alle Grundstückseigentüner gelohnt hatte, auch wenn einige dies nicht wahrhaben wollten und sich betrogen fühlten.

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